Online einkaufen
Der Online-Handel erfreut sich immer größerer Beliebtheit. In Deutschland kaufen über 30 Millionen Menschen regelmäßig im Internet ein und nutzen die Vorteile des E-Commerce: rund um die Uhr nach Produkten stöbern und shoppen. Bestellen kann man bequem per Mausklick, die Ware wird direkt nach Hause geliefert.
Die überwältigende Mehrheit der Einkäufe läuft völlig reibungslos ab. Falls es allerdings doch einmal Probleme geben sollte, ist es gut, seine Rechte zu kennen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einige hilfreiche Tipps und rechtliche Hinweise.
Sie haben einen Artikel online gekauft und bezahlt, aber nicht erhalten?
Grundsätzlich gilt: Sobald es zwischen Käufer und Verkäufer zu einem wirksamen Kaufvertrag gekommen ist, ist der Verkäufer zur Übergabe der Ware verpflichtet.
Was kann ich tun, wenn ich den Artikel bezahlt habe, er aber nicht geliefert wird?
- Seriöse Online-Händler kümmern sich um die Anliegen ihrer Kunden. Sie sollten zunächst per E-Mail oder Telefon versuchen, direkten Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und das Problem im Dialog zu lösen. Online-Marktplätze und Gütesiegel-Anbieter bieten oftmals zusätzliche Hilfestellungen
- Führt der Kontaktversuch zu keiner Lösung, setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist von beispielsweise 10 Tagen zur Lieferung des Artikels. Am besten nutzen Sie hierfür ein Einschreiben mit Rückschein, um im Zweifel die Fristsetzung beweisen zu können.
- Liefert der Verkäufer innerhalb der gesetzten Frist nicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- a) Wenn Sie die Ware weiterhin haben möchten, können Sie Ihren Lieferanspruch auf rechtlichem Wege durchsetzen und dafür, falls nötig, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
- b) Wenn Sie Ihr Geld erstattet haben möchten, treten Sie vom Vertrag zurück. Hierbei empfiehlt es sich ebenfalls, die Rücktrittserklärung per Einschreiben zu versenden und gleichzeitig den Kaufpreis zurückzufordern, Wenn Sie bei einem gewerblichen Anbieter gekauft haben, können Sie auch von Ihrem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.
Erhalten Sie das Geld nicht zurück, können Sie als letztes Mittel rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungssteile.
- Sollte ein Betrugsfall vorliegen, können Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten. Dafür sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: verfügbare Daten des Verkäufers, einen Ausdruck des Angebots sowie einen Zahlungsbeleg.
Was kann ich tun, wenn die Ware beim Versand verloren gegangen oder beschädigt ist?
- Wenn Sie die Ware bei einem privaten Anbieter gekauft haben, tragen grundsätzlich Sie als Käufer das Versandrisiko. Der Verkäufer muss jedoch nachweisen, dass er den Artikel tatsächlich verschickt hat. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie deshalb beim Kauf von einem privaten Anbieter immer eine versicherte Versandart wählen. Hier stehen Ihnen dann gegebenenfalls Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu.
- Wenn Sie die Ware als Verbraucher bei einem gewerblichen Anbieter gekauft haben, trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko und muss bei Verlust oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis erstatten oder erneut liefern. Sollte er dazu nicht bereit sein, lassen Sie sich rechtlich beraten und setzen Sie ggf. die Rückerstattung des Kaufbetrags auf diesem Wege durch,
Die gekaufte Ware wurde geliefert, ist aber mangelhaft?
Sie haben einen Artikel bei einem gewerblichen Anbieter gekauft, aber die erhaltene Ware weist einen Mangel auf* Was kann ich tun?
- Handelt es sich um einen Kauf von einem gewerblichen Verkäufer, können Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.
- Prüfen Sie, ob die Ware tatsächlich einen Mangel aufweist. „Mangel“ heißt: Die Ware weist nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit auf oder besitzt nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften.
- Weist die Ware tatsächlich einen Mangel auf, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu:
- a) Der Verkäufer hat zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung. Das bedeutet, er kann den Mangel durch Reparatur oder Nachlieferung mangelfreier Ware ausräumen. Hierbei können Sie als Käufer entscheiden, was Sie bevorzugen. Das Gesetz verlangt, dass Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen müssen, z. B. 10 Tage,
- b) Wenn die Nacherfüllung nicht erfolgreich ist oder der Verkäufer sich weigert, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt müssen Sie gegenüber dem Verkäufer erklären – am besten per Einschreiben mit Rückschein – und die Ware zurücksenden. Der Verkäufer ist dann zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet.
- c) Möchten Sie den Artikel trotz des Mangels behalten, können Sie sich mit dem Verkäufer auf die Erstattung eines Teilbetrags des Kaufpreises einigen.
- Zahlt Ihnen der Verkäufer den Kaufpreis oder Teilbetrag nicht zurück, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall verfahren Sie wie bereits zuvor beschrieben.
Haben Sie noch Fragen? Hier finden Sie Rat!
- Initiative „Online Kaufen – mit Verstand!“ www.kaufenmitverstand.de
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.polizei-beratung.de
- Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) www.versandhandel.org
- Detaillierte Informationen zum Thema Recht beim Online-Kauf bietet auch das Rechtsportal von eBay unter www.ebay.de/rechtsportal
- Deutschland sicher im Netz e.V. www.sicher-im-netz.de
